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Samenspenden in der Schweiz

Kinderlosen Paaren helfen

Mit Ihrer Samenspende kann der Kinderwunsch noch in Erfüllung gehen.Sie können viel bewirken.

Familien zum Glück verhelfen. Werden Sie Samenspender.

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel und Wandel bedeutet Fortschritt. So geht man heute offen und zuversichtlich mit den neuen Möglichkeiten um, Familien zu gründen.
Eine Samenspende ist bei ungewollt kinderlosen Paaren die natürliche und schonende Methode für eine Schwangerschaft und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch gleichgeschlechtliche Paare erhalten so die Chance, eine Familie zu gründen. Die Ehe für alle ist ein bewusst gesetztes Zeichen, Familien aller Konstellationen dazu zu verhelfen, ein glückliches Kind gross zu ziehen. Samenspender sind somit ein wichtiger Bestandteil der menschlichen Gemeinschaft und ermöglichen neuem Leben ein liebevolles Umfeld.

Samenspende bei fertisuisse. Voller Vertrauen ins Leben.
Etwa 15 % der Paare in der Schweiz können auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen, was häufig zu einem grossen Leidensdruck in der Partnerschaft führt. Verheiratete Paare können Ihren Kinderwunsch jedoch mithilfe einer Samenspende erfüllen und sind dankbar, dass es Menschen gibt, die bereit sind, ihre Samenzellen zu spenden. Diesen Paaren helfen wir mit Ihrer Hilfe.
 
Die Samenspende ist in der Schweiz klar geregelt und es ist sichergestellt, dass die bestmöglichen Bedingungen sowie Schutz für die Spender, die zu zeugenden Kinder und die zukünftigen Eltern gegeben sind. Wir möchten, dass Sie sich sicher und aufgehoben fühlen. Das beginnt beim Praxisambiente und der organisatorischen Abwicklung, zeigt sich in der persönlichen Beratung und Informationsgesprächen und setzt sich in jedem einzelnen medizinischen Schritt fort. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

 

Wer kann spenden?

In Frage kommen Männer zwischen 20 und 50 Jahren.

Ablauf einer Samenspende.

In einem ersten Gespräch informieren wir Sie über den Ablauf und die Bedingungen einer Samenspende. Sie werden dort auch über die gesetzlichen Regelungen informiert, die Ihnen, den zukünftigen Kindern und deren Eltern Sicherheit und Klarheit geben. Wir unterhalten uns auch über Ihren Gesundheitszustand und erheben Ihre medizinische Geschichte, damit wir mögliche Erbkrankheiten ausschließen können.

Ihr Gratis-Gesundheitscheck.

Im Anschluss an das erste Gespräch - oder aber bei einem Folgebesuch - führen wir eine erste Spermienanalyse und bestimmte Blut-Untersuchungen durch. Dabei suchen wir auch nach auffälligen Infektionskrankheiten. Später machen wir notwendige genetische Untersuchungen anhand einer Blutprobe. Über alle Resultate werden wir sie in einem ausführlichen Folgetermin detailliert informieren. Diese Untersuchungen sind für Sie kostenfrei und gehen auch nicht zulasten der Krankenkasse.

Wie lange dauert der Spendeprozess?

Liegen geeignete Ergebnisse vor, nehmen wir Sie in den Spendeprozess auf. Im weiteren Verlauf werden in ca. 8 Terminen Spermien abgeben, welche dann mit speziellen Techniken eingefroren- und gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen eingelagert werden (i.d.R. für 5 bis maximal 10 Jahre).
3 Monate nach der letzten Samenspende erfolgt eine abschliessende Blutuntersuchung.

Was erhalten Sie dafür?

Neben der Genugtuung, etwas Gutes getan zu haben, erhalten Sie Informationen über Ihren Gesundheitszustand und eine Vergütung von 150.- SFr pro Termin (maximal 1500.- SFr). Die Vergütung dient zur Deckung Ihrer Unkosten. Damit soll auch erreicht werden, dass niemand zum Geld verdienen Samenspender wird, da dies ein Entscheid ist, der wohl überlegt sein und lediglich zum Wohle anderer getroffen werden soll. Auch wir decken im weiteren Verlauf bei der Verwendung nur die uns entstehenden Kosten und treiben mit Spermien keinen Handel.

Gesetzliche Regelungen

Die unter folgendem Link einsehbaren Gesetzestexte beschreiben die gesetzlichen Bedingungen einer Samenspende: (Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV), Fortpflanzungsmedizin)
Die legale Samenspende in der Schweiz darf ausschliesslich bei verheirateten Paaren erfolgen und definiert, dass der soziale Vater die Vaterschaft nicht anfechten kann (auch wenn er nicht der genetische Vater ist).
Die Kinder dürfen bei Erreichen der Volljährigkeit Informationen zum Samenspender einholen, wobei sie diese selbstständig beim Bundesamt für Zivilstandswesen beantragen müssen. Wenn der Spender zu diesem Zeitpunkt keine Kontaktaufnahme wünscht, werden die Kinder gleichzeitig mit der Aushändigung der Spenderdaten darüber informiert, dass der Spender keinen Kontakt wünscht- und dass dementsprechend auch ein Recht auf Persönlichkeitsschutz besteht. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Spenderanonymität durch das Gesetz geschützt, wobei die Techniken der selbstständigen und privaten Gen-Untersuchungen diese Anonymität in den kommenden Jahren vermutlich zunehmend aufweichen werden. Von einem Spender dürfen maximal acht Kinder gezeugt werden. Ein Spender darf lediglich in einem Zentrum Samen spenden!

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Wo kann Ich spenden?

Samenspenden dürfen lediglich an reproduktionsmedizinischen Zentren mit spezieller kantonaler Bewilligung erfolgen. Ihre Spende erfolgt direkt im fertisuisse Labor mit eigener Samenbank.

Gibt es Richtlinien zum Aussehen?

Nein. Unsere Spender repräsentieren einen Querschnitt der Bevölkerung mit vielen verschiedenen Typen.

Kann ich Samenspender werden auch wenn Ich in einer festen Partnerschaft lebe?

Ja. Besprechen Sie dieses Thema offen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner.

Bin Ich der Vater der Kinder?

Nein. Man ist der Erzeuger aber nicht der Vater.

Muss Ich Unterhalt für das Kind zahlen?

Nein.

Samenspende in der Pandemie (COVID-19)

Unser Ärzteteam stellt sicher, dass beim Spenden eine hohe Sicherheit sowie bestmöglicher Hygienestandard gewährleistet und die Richtlinien der Behörden eingehalten werden.

Von einer Spende abgesehen werden muss bei:

  • Positivem COVID-19 Testergebnis.
  • COVID-19 Symptomen.
  • Einer COVID-19-Genesung, die weniger als 14 Tage zurückliegt.
  • Beim Besuch eines Landes in den letzten 10 Tagen vor dem Spenden, welches ein Risikogebiet darstellt.
  • Wenn 14 Tage vor dem Spenden Kontakt mit einer infizierten oder Symptome aufweisenden Person stattgefunden hat.

Sollten innerhalb von 28 Tagen nach einer Spende COVID-19 Symptome auftreten, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

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